Ausgleichsteuer auf Auslandeinkäufe
Zur Sicherstellung der AHV wurde nicht nur über die Erhöhung des Rentenalters diskutiert, sondern auch über eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes um 0.6%. Das müsste vom Volk entschieden werden. Der aktuelle Steuersatz von 8% ist nämlich bis 2017 befristet. Das haben wohl viele vergessen.
2011 wurde der Satz von 7.6% um 0.4% auf 8% erhöht, beschlossen vom Parlament zur Sanierung unserer Sozialwerke. Mit diesem Beschluss wurde aber der Spielraum voll ausgeschöpft (Volksabstimmung 1994). Eine erneute Erhöhung auf 8.2% verlangt also wieder eine Volksabstimmung. Dabei wäre das nicht nötig. Es gibt bessere Alternativen:
Mit diesen beiden Massnahmen würde fast eine Milliarde Schweizer Franken zusammenkommen.
Dies würde der AHV gut tun - ohne Erhöhung der Mehrwertsteuer.